Ordnung-Soziales
Grundsicherungsleistungen
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Frau Elke Wilker | 05473 9202-19 | ![]() |
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Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen jedoch die Unterhaltspflichtigen über ein jährliches Einkommen ab 100.000 €, dann besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Wer kann Leistungen nach diesem Grundsicherungsgesetz erhalten?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind