Änderungswünsche hinsichtlich der Rest- und Biomüllgefäße können Sie an die Abfallentsorgungsfirma im Landkreis Osnabrück, AWIGO Osnabrück GmbH richten.
Abfallbehälter
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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