Anforderung von Personenstandsurkunden und Ahnen- oder Familienforschung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Manuele Melcher | 9202-24 | ![]() |
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Frau Manuele Melcher | 9202-24 | ![]() |
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Frau Silke Storck | 9202-25 | ![]() |
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Frau Silke Storck | 920225 | ![]() |
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Frau Brigitte Polascheck | 9202-21 | ![]() |
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Frau Brigitte Polascheck | 9202-21 | ![]() |
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Geburts-, Abstammungs-, Heirats- oder Sterbeurkunden Geburts- und Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat. Der Grund dafür ist, dass alle Urkunden eines Standesamtes am Ende jedes Jahres zu Personenstandsbüchern (Geburten- Heirats- oder Sterbebüchern ) gebunden werden, die dann in dem jeweiligen Standesamt verbleiben.
Titel: Abschrift aus dem Familienbuch:
Sollten Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer Eltern oder Ihrer ersten aufgelösten Ehe zum Zwecke einer Eheschließung benötigen, so finden Sie das gewünschte Buch, wenn die Ehe zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 in Deutschland geschlossen wurde bei dem Standesamt, bei dem die Eheschließung erfolgte.
Bei Anlegung eines Familienbuches auf Antrag bei Eheschließung im Ausland bei dem anlegenden Standesamt.
Titel: Ahnen- oder Familienforschung:
Zur Ahnen- oder Familienforschung ist anzumerken, dass Sie möglichst genaue Daten über die gesuchte Person bzw. die Personen angeben, da neben der Urkundsgebühr eine Suchgebühr in Höhe von 15 EUR bis 50 EUR pro Suchfall fällig werden kann.
§§60 - 66 Personenstandsgesetz (PStG), §§61 - 66a und §68 Personenstandsverordnung (PStV)