Bildung und Teilhabe
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Heike Klatka | ![]() |
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Frau Jutta Funke | 05473 05473/9202-18 | ![]() |
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Frau Elke Wilker | ![]() |
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Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus folgenden sechs Komponenten und wird je nach Förderungsbereich als Geld- oder Sachleistung erbracht:
1. Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
2. Schulbedarfspaket
3. Lernförderung
4. Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen
5. Schülerbeförderungskosten
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Alle Leistungen müssen vor der Inanspruchnahme beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind Kinder, die selbst oder deren Eltern SGB II-, SGB XII-Leistungen, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Die ersten fünf Leistungen können bedürftige Kinder bis 24 Jahre in Anspruch nehmen, die eine allgemein- oder berufs-bildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Anspruchsberechtigt für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Punkt 6) sind bedürftige Kinder bis 17 Jahren.
Formulare | |
Bildung und Teilhabe - allgemeiner Antrag |
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Bildung und Teilhabe - Antrag Lernförderung |
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Aufgaben-Beschreibung |
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Beginn des Jahres 2010 entschieden, dass bedürftige Kinder und Jugendliche gezielt in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden sollen. Das Bildungspaket für bedürftige Kinder wird seit dem 1. Januar 2011 gewährt. |