Begründung einer Lebenspartnerschaft
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Manuele Melcher | 9202-24 | ![]() |
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Frau Heike Klatka | 05473 9202-17 | ![]() |
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Frau Silke Storck | 9202-25 | ![]() |
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Frau Silke Storck | 920225 | ![]() |
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Frau Brigitte Polascheck | 9202-21 | ![]() |
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Frau Brigitte Polascheck | 9202-21 | ![]() |
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Die Lebenspartner haben die beabsichtigte Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden. Hat keiner der Lebenspartner einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Lebenspartnerschaft begründet werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Die Anmeldung der Begründung der Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Begründung erfolgen.
Die Lebenspartner haben bei der Anmeldung der Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunden nachzuweisen:
1. ihren Personenstand,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
3. ihre Staatsangehörigkeit,
4. wenn sie schon verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, die letzte Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Auflösung dieser Ehe oder Lebenspartnerschaft. Ist die letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen worden, so ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen oder Lebenspartnerschaften nachzuweisen, wenn eine entsprechende Prüfung nicht bereits von einem deutschen Standesamt bei einer früheren Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft durchgeführt worden ist.
5. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Die Anmeldung der Begründung der Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Begründung erfolgen.
Prüfung der Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft (deutsches Recht ist zu beachten) 40,00 EUR.
Prüfung der Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft (ausländisches Recht ist zu beachten) 80,00 EUR.
Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Dienstzeit zusätzlich 80,00 EUR.
Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb des Rathauses zusätzlich 50,00 EUR.
Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 EUR.
für jede weitere Urkunde 5,00 EUR.
Lebenspartnerschaftsbuch von 12,00 - 35,00 EUR.
In einigen Fällen können weitere Gebühren anfallen!