Ordnung-Soziales
Schwerbehindertenausweis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Elke Wilker | 05473 9202-19 | ![]() |
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Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen?
Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Oder Sie besitzen bereits einen Schwerbehindertenausweis, dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder inzwischen abgelaufen ist?
Dann müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.