Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwasserentgelt für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
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Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwasserentgelt für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.