Ordnung-Soziales
Wohngeld
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Jutta Funke | 05473 05473/9202-18 | ![]() |
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Frau Elke Wilker | ![]() |
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Miet- und Lastenzuschuss
Wenn Sie die Miete für eine angemessene Wohnung nicht oder nicht mehr bezahlen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Anspruch und Höhe hängen von Ihrem Einkommen ab. Auch als Haus-oder Wohnungseigentümer oder als Heimbewohner haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen darauf Anspruch. Wenn Ihr Einkommen zur Finanzierung einer angemessenen Wohnung nicht ausreicht, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.
Für Pflegewohngeld ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Wohngeldrechner für die unverbindliche Wohngeldberechnung. Durch Anklicken des niedersächsischen Landeswappens wird dieser gestartet.
Notwendige Unterlagen:
- Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Zins- und Tilgungsbelastungen
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- Nachweis über Unterhaltsbelastungen
- Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlagen:
Wohngeldgesetz
Formulare | |
Angaben zu Kapitaldienst und Bewirtschaftung |
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Erkl.Unterhaltspflicht |
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Lastenzuschussantrag |
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Mietzuschussantrag |
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Wohngeld Verdienstbescheinigung |
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Wohngeldantrag für Bewohner von (Alten-)Heimen |
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