Nächste Phase der Dorfentwicklung startet
Der Rat der Gemeinde hat den Dorfentwicklungsplan beschlossen. Das Land hat die Planungen genehmigt. Jetzt steht auch fest, wer die Umsetzung der Vorhaben fachlich begleitet. Den Zuschlag hat die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) erhalten. Das Programm läuft bis Ende 2024.
Ostercappeln. „Drei Bewerber haben sich vorgestellt“, so Bürgermeister Rainer Ellermann. Die NLG wurde dann vom Verwaltungsausschuss ausgewählt. Die Verträge zur sogenannten Umsetzungsbegleitung sind in dieser Woche im Rathaus unterschrieben worden.
Das Projektbüro pro-t-in aus Lingen, das an der Erstellung des Dorfentwicklungsplans mitgewirkt hat, ist also nicht mehr zuständig. Der rund 100 Seiten starke Plan ist die Grundanlage der Vorhaben, die realisiert werden sollen.
Pro-t-in ist allerdings weiter im Wittlager Land präsent – als zuständiges Fachbüro für die Ilek-Projekte.Als zuständige Behörde ist weiterhin das Amt für regionale Landentwicklung (ArL), Geschäftsstelle Osnabrück, mit der Umsetzung des Dorfentwicklungsverfahrens Ostercappeln befasst. Das ArL entscheidet letztlich auch, welche Vorhaben realisiert werden können und wie viel Geld jeweils für die Maßnahmen zur Verfügung steht.
Das Dorfentwicklungsprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2024. Rund acht Jahre lang können öffentliche und auch private Vorhaben in der gesamten Gemeinde verwirklicht werden.
Eine Besonderheit
Eine Besonderheit des Dorfentwicklungsprogramms Ostercappeln: Zwei Vorhaben sind bereits vor der offiziellen Anerkennung begonnen worden – die Sanierung der Mehrzweckhalle Schwagstorf und die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Venne.
Mit der Auftragsvergabe an die NLG beginnt nun eine neue Phase. Die ersten Beratungsgespräche können geführt werden. Das ist vor allem wichtig für Privatleute, die Vorhaben planen. Zum Beispiel die Um- und Nachnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden oder die Sanierung von ortsbildprägenden Gebäuden.
„Wichtig ist jeweils der 15. Februar eines Jahres“, so Uwe-Heinz Bendig, Dezernatsteilleiter Dorferneuerung im ArL. Das ist nämlich jeweils der Stichtag, an dem die Förderanträge vorliegen müssen. Wichtig ist außerdem: Auf keinen Fall beginnen, bevor der Genehmigungsbescheid vom ArL vorliegt. „Frühstarter“ erhalten nämlich keine Zuschüsse mehr.
Eine weitere Bürgerversammlung wird im Lauf des Jahres veranstaltet. Dort wird über den weiteren Ablauf des Dorfentwicklungsprogramms und Fördermöglichkeiten informiert.
Für die Dorfentwicklungsplanung zuständig in der Gemeindeverwaltung ist Michael Borgmeier, Telefon 0 54 73/92 02-12, eMail: borgmeier@ostercappeln.de. Beim ArL zuständig ist Christian Buß, Telefon 05 41/503-479, eMail: christian.buss@arl-we.niedersachsen.de. Und neu im Boot von der NLG ist jetzt Henning Spenthoff, Telefon 05 41/9 57 33-22, eMail: Henning.Spenthoff@nlg.de. Die Geschäftsstelle der Landgesellschaft hat ihren Sitz übrigens am Schölerberg 6 in Osnabrück.
Von Rainer Westendorf, Wittlager Kreisblatt