Wappen der Gemeinde Ostercappeln
Die freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Ostercappeln ist gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) aufgestellt.
In der Gemeinde Ostercappeln sind vier Ortswehren gebildet:
- Ortswehr Hitzhausen
- Ortswehr Ostercappeln
- Ortswehr Schwagstorf
- Ortswehr Venne
Die Ortsfeuerwehren sind Teile der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Ostercappeln, sie sind rechtlich unselbständige Organisationseinheiten der Gemeindefeuerwehr.
Die Ortsfeuerwehren sind aber mit einer gewissen Eigenständigkeit ausgestattet worden. Das ergibt sich schon daraus, dass sie eine vom Rat der Gemeinde Ostercappeln bestellte Ortsbrandmeisterin bzw. einen Ortsbrandmeister (und Stellvertreterin/Stellvertreter) haben, denen die Leitung der Ortsfeuerwehr obliegt.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr können nur Gemeindeeinwohner*innen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Mitglied in der Altersabteilung können die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sein, die das 67. Lebensjahr vollendet haben oder aus gesundheitlichen Gründen aus den aktiven Dienst ausgeschieden sind.
Außerdem ist eine Gemeindejugendfeuerwehr gebildet, in der Jugendliche aus allen Gemeindeteilen der Gemeinde Ostercappeln aktiv tätig sind. Mitglied der Jugendabteilung kann sein, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verrichten ihre Dienst ehrenamtlich (§ 11 Abs. 1 NBrandSchG). Die wesentlichen Dienstpflichten sind:
Gemeindebrandmeister ist derzeit Olaf Meyer, sein Stellvertreter Stephan Bölscher.
Eingebunden ist die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ostercappeln in die Arbeit der Kreisfeuerwehr Osnabrück.