Standesamt
Formulare zur Anforderung von Urkunden finden Sie hier:
https://www.xsta.de/x/src/Start.php?urlConfId=ostercappeln
Natürlich können Sie in der Gemeinde Ostercappeln während der "normalen" Geschäftszeiten jederzeit einen Termin zur Eheschließung bekommen!
Sie können als Eheschließungsort wählen zwischen
- Rathaus Ostercappeln
- Dorfschmiede auf der Venner Mühleninsel
- Venner Mühle und
- Alte Mädchenschule in Ostercappeln.
Als zusätzlichen Service bieten wir
Sonder-Eheschließungstermine im Jahr 2013 an:
Freitag, 17.05.2013 12.00 – 15.30 Uhr
Samstag 18.05.2013 08.30 – 12.00 Uhr
Freitag, 14.06.2013 12.00 – 15.30 Uhr
Samstag, 15.06.2013 08.30 – 12.00 Uhr
Freitag, 09.08.2013 12.00 – 15.30 Uhr
Samstag, 10.08.2013 08.30 – 12.00 Uhr
Freitag, 20.09.2013 12.00 – 15.30 Uhr
Samstag, 21.09.2013 08.30 – 12.00 Uhr
Terminvereinbarungen
Rathaus Ostercappeln - Standesamt –
Gildebrede 1
49179 Ostercappeln
Tel. 05473/9202-24 /-25
Dienstzeiten:
Mo.–Fr. 08:30-12:00 Uhr
Do. 14:00-18:00 Uhr
1. Sa. im Monat 10:00-12:00 Uhr
Anmeldung zur Eheschließung
Sie möchten heiraten? Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dort melden Sie Ihre Eheschließung an. Seit dem 1. Juli 1998 besteht keine Verpflichtung, Trauzeugen zu benennen.
Die Eheschließung (Heirat) selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Falls Sie nicht im „Standesamt“ vor Ort heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen an das Standesamt Ihrer Wahl übersandt. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Heirat erfolgen. Wenn Sie beide nicht in Ostercappeln wohnen, aber gern hier heiraten möchten, melden Sie bitte die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass Sie hier heiraten möchten.
Das Standesamt benötigt bestimmte Unterlagen für die Eheschließung. Vereinbaren Sie ggf. zur Klärung ihrer Fragen einen Beratungstermin. Die Standesbeamtin muss z. B. wissen, ob Sie ledig sind oder bereits verheiratet waren, wo Sie wohnen und ob Kinder vorhanden sind, welche Staatsbürgerschaft besteht und wann Ihre Eltern geheiratet haben.
Gewünschte Namensführung in der Ehe? Über die namensrechtlichen Möglichkeiten der Wahl von Geburts- und Familiennamen zum Ehenamen informiert Sie das Standesamt..
https://www.xsta.de/x/src/Start.php?urlConfId=ostercappeln
Natürlich können Sie in der Gemeinde Ostercappeln während der "normalen" Geschäftszeiten jederzeit einen Termin zur Eheschließung bekommen!
Sie können als Eheschließungsort wählen zwischen
- Rathaus Ostercappeln
- Dorfschmiede auf der Venner Mühleninsel
- Venner Mühle und
- Alte Mädchenschule in Ostercappeln.
Als zusätzlichen Service bieten wir
Sonder-Eheschließungstermine im Jahr 2013 an:
Freitag, 17.05.2013 12.00 – 15.30 Uhr
Samstag 18.05.2013 08.30 – 12.00 Uhr
Freitag, 14.06.2013 12.00 – 15.30 Uhr
Samstag, 15.06.2013 08.30 – 12.00 Uhr
Freitag, 09.08.2013 12.00 – 15.30 Uhr
Samstag, 10.08.2013 08.30 – 12.00 Uhr
Freitag, 20.09.2013 12.00 – 15.30 Uhr
Samstag, 21.09.2013 08.30 – 12.00 Uhr
Terminvereinbarungen
Rathaus Ostercappeln - Standesamt –
Gildebrede 1
49179 Ostercappeln
Tel. 05473/9202-24 /-25
Dienstzeiten:
Mo.–Fr. 08:30-12:00 Uhr
Do. 14:00-18:00 Uhr
1. Sa. im Monat 10:00-12:00 Uhr
Anmeldung zur Eheschließung
Sie möchten heiraten? Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dort melden Sie Ihre Eheschließung an. Seit dem 1. Juli 1998 besteht keine Verpflichtung, Trauzeugen zu benennen.
Die Eheschließung (Heirat) selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Falls Sie nicht im „Standesamt“ vor Ort heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen an das Standesamt Ihrer Wahl übersandt. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Heirat erfolgen. Wenn Sie beide nicht in Ostercappeln wohnen, aber gern hier heiraten möchten, melden Sie bitte die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass Sie hier heiraten möchten.
Das Standesamt benötigt bestimmte Unterlagen für die Eheschließung. Vereinbaren Sie ggf. zur Klärung ihrer Fragen einen Beratungstermin. Die Standesbeamtin muss z. B. wissen, ob Sie ledig sind oder bereits verheiratet waren, wo Sie wohnen und ob Kinder vorhanden sind, welche Staatsbürgerschaft besteht und wann Ihre Eltern geheiratet haben.
Gewünschte Namensführung in der Ehe? Über die namensrechtlichen Möglichkeiten der Wahl von Geburts- und Familiennamen zum Ehenamen informiert Sie das Standesamt..














