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Mittwoch, 19.06.2013

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Schulmensa Gemeinde Ostercappeln

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Mittagsverpflegung an allen Schulen in der Gemeinde Ostercappeln
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Sonder(Zusatz)-Eheschließungstermine 2013

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Museum Schnippenburg

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05473/9202-11

Gemeindeverwaltung Ostercappeln, Tourist-Info

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Rathaus, Gildebrede 1: T. 05473/9202-0/-23
Mo-Fr 08:30-12:00, Do 14:00-18:00, 1. Sa 10-12:00
Bürgerbüro Venne, Hauptstr. 27: T. 05476/273 /902086
Di 9:30-11:30, Do 14:30-17:30, TI Do 8:00-13:00, TI Alte Mädchenschule, Kirchplatz 9, Di-Do 14:00-17:00

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Freiwillige Feuerwehr

Notruf 112



Logo der Feuerwehren
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Logo der Feuerwehren

Das Wappen der Gemeinde Ostercappeln stellt mit den acht roten Rauten die 8 ehemals selbstständigen Gemeinde Broxten, Niewedde, Vorwalde (heute Ortschaft Venne), Haaren, Hitz-Jöstinghausen, Nordhausen, Ostercappeln (heute Ortschaft Ostercappeln) und Schwagstorf (heute Ortschaft Schwagstorf) dar, die seit dem 01.07.1972  die Gemeinde Ostercappeln bilden.
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Wappen


Die freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Ostercappeln ist gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) aufgestellt.

In der Gemeinde Ostercappeln sind vier Ortswehren gebildet:

- Ortswehr Hitzhausen
- Ortswehr Ostercappeln
- Ortswehr Schwagstorf
- Ortswehr Venne


Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr können nur Gemeindeeinwohnerinnen und -einwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. Mitglied in der Altersabteilung können die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sein, die das 62. Lebensjahr vollendet haben oder aus gesundheitlichen Gründen aus den aktiven Dienst ausgeschieden sind.

Außerdem ist eine Gemeindejugendfeuerwehr gebildet, in der Jugendliche aus allen Gemeindeteilen der Gemeinde Ostercappeln aktiv tätig sind. Mitglied der Jugendabteilung kann sein, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verrichten ihre Dienst ehrenamtlich (§ 11 Abs. 1 NBrandSchG). Die wesentlichen Dienstpflichten sind:


    Regelmäßige Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungs-einsätzen der Feuerwehr einschließlich der Teilnahme an Brand- und Brandsicherheitswachen

    Unverzügliches Einfinden bei Alarmierung

    Beachtung der Befehle der Vorgesetzten

    Regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterrichts- und Übungsdienst sowie sonstigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

    Beachtung der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften

    Kameradschafltiches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr

    Pflege der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte etc.

Gemeindebrandmeister ist derzeit Olaf Meyer, sein Stellvertreter Stephan Bölscher.


Eingebunden ist die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ostercappeln in die Arbeit der Kreisfeuerwehr Osnabrück.

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