Freiwillige Feuerwehr
Notruf 112
Die freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Ostercappeln ist gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) aufgestellt.
In der Gemeinde Ostercappeln sind vier Ortswehren gebildet:
- Ortswehr Hitzhausen
- Ortswehr Ostercappeln
- Ortswehr Schwagstorf
- Ortswehr Venne
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr können nur Gemeindeeinwohnerinnen und -einwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. Mitglied in der Altersabteilung können die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sein, die das 62. Lebensjahr vollendet haben oder aus gesundheitlichen Gründen aus den aktiven Dienst ausgeschieden sind.
Außerdem ist eine Gemeindejugendfeuerwehr gebildet, in der Jugendliche aus allen Gemeindeteilen der Gemeinde Ostercappeln aktiv tätig sind. Mitglied der Jugendabteilung kann sein, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verrichten ihre Dienst ehrenamtlich (§ 11 Abs. 1 NBrandSchG). Die wesentlichen Dienstpflichten sind:
- Regelmäßige Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungs-einsätzen der Feuerwehr einschließlich der Teilnahme an Brand- und Brandsicherheitswachen
Unverzügliches Einfinden bei Alarmierung
Beachtung der Befehle der Vorgesetzten
Regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterrichts- und Übungsdienst sowie sonstigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Beachtung der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
Kameradschafltiches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Pflege der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte etc.
Gemeindebrandmeister ist derzeit Olaf Meyer, sein Stellvertreter Stephan Bölscher.
Eingebunden ist die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ostercappeln in die Arbeit der Kreisfeuerwehr Osnabrück.
















