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Sonntag, 05.09.2010

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Politische Gremien

Ludwig Becker neuer stellv. Bürgermeister
Frank Imbusch, SPD-Fraktionssprecher
Friedrich Steffen, bisheriger stellv. Bürgermeister
Rainer Ellermann, Bürgermeister
Ludwig Becker, stellv. Bürgermeister
Josef Kleine, CDU-Fraktionssprecher
Lupe Ludwig Becker neuer stellv. Bürgermeister

17.06.2010
Ludwig Becker neuer stellv. Bürgermeister

Einstimmig bei eigener Enthaltung wurde Ludwig Becker am 15.06.2010 vom Rat der Gemeinde Ostercappeln zum neuen stellv. Bürgermeister gewählt. 
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Eintrag in das „Goldene Buch“ der Gemeinde: Jan-Christoph Oetjen (Mitte). Außerdem im Bild von links: Landtagsabgeordneter Clemens Lammerskitten, die Verwaltungsausschussmitglieder Friedrich Steffen und Peter Kovermann, FDP-Gemeinderatsmitglied Wolfgang Kohnen und Bürgermeister Rainer Ellermann.
Lupe Jan Christoph Oetjen, Innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

16.03.2010
Jan Christoph Oetjen, Innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

"Die schlechte Finanzausstattung der Kommunen ist eines der größten Probleme", so der Landtagsabgeordnete Jan-Christoph Oetjen. Derinnenpolitische und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag war zu einem Kurzbesuch in die Gemeinde Ostercappeln gekommen. 
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Foto

19.05.2008
Willkommen in unserer Gemeinde Ostercappeln

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über uns, über die Region des Wittlager und Osnabrücker Landes. Die Region, in der wir gerne wohnen, arbeiten und leben. Die umfangreichen Dienstleistungen der Gemeinde Ostercappeln sind ebenfalls dargestellt. Sollten trotzdem noch Fragen offen bleiben oder sollten Ihnen Daten, Berichte oder Informationen auffallen, die nicht mehr aktuell sind, wenden Sie sich gerne und vertrauensvoll an uns. 
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Rathaus

10.09.2006
Kommunalwahlen 2006

Die Kommunalwahlen in Niedersachsen und damit auch in der Gemeinde Ostercappeln haben am 10. September 2006 stattgefunden. Die Legislaturperiode beginnt am 01.11.2006 und endet am 31.10.2011. Der ebenfalls (wieder)gewählte Bürgermeister Rainer Ellermann ist nach seinem Amtseid in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 02.11.2006 für acht Jahre weitere Jahre im Amt. 
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Rathaus Ostercappeln

23.08.2006
Der Gemeinderat

Die Kommunalverfassung in Niedersachsen kennt drei Organe: Gemeinderat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeister. Der Gemeinderat verkörpert den politischen Willen der Wahlberechtigten auf kommunaler Ebene. Bei den alle 5 Jahre stattfindenen Kommunalwahlen entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche Ratsmitglieder sie vertreten sollen. Wahlvorschläge können von den politischen Parteien, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Zahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl. Der Bürgermeister gehört keiner Fraktion oder Gruppe an. In Ostercappeln setzt sich der Rat aus 
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Rathaus

22.08.2006
Der Verwaltungsausschuss

Drei Organe kennt die Kommunalverfassung in Niedersachsen: Gemeinderat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeister. Der Verwaltungsausschuss (VA) besitzt eine Art Organstellung und beschließt in eigener Zuständigkeit über die Angelegenheiten, die nach den gesetzlichen Regelungen nicht der Beschlussfassung des Rates bedürfen. Die Sitzungen des VA sind nicht öffentlich. Ratsmitglieder sind berechtigt zuzuhören. 
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Rathaus

21.08.2006
Der Bürgermeister

Drei Organe kennt die Kommunalverfassung in Niedersachsen: Gemeinderat, Verwaltungsausschuss (VA) und Bürgermeister. Der Bürgermeister wird gemäß § 61 Abs.1 der Nds. Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Nds. Kommunalwahlgesetz von den wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, geheimer und gleicher Wahl gewählt. Seine Amtszeit beträgt 8 Jahre, sie ist damit 3 Jahre länger als die der Mitglieder des Rates. Zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Ostercappeln ist erneut Rainer Ellermann gewählt worden. 
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20.01.2006
Die Gemeindeordnung ....

Nach Art 70 GG liegt die Zuständigkeit zur Regelung der Gemeindeverfassung in Deutschland bei den Ländern. Entsprechend der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetztes Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und der Landesverfassungen existieren Gemeindeordnungen, die das System der kommunalen Organe regeln. Die Gemeindeordnung ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden. Die Existenz eines Gemeinderates ist allen Kommunalverfassungen gemeinsam. 
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