Unseriöse Anzeigenwerber
Die offizielle BürgerInformationsbroschüre der Gemeinde Ostercappeln wurde in Zusammenarbeit mit dem ansässigen Verlag & Druckerei Niemeyer im Mai 2012 verlegt. Aktuell wurde bei örtlichen Firmen nach Anzeigenaufträgen für eine "Bürgerinformationsbroschüre" bzw. kommunale Folder mit entsprechenden Anzeigenmustern geworben. Vor dubioser Anzeigen-Akquise ist Vorsicht geboten: Aktuell hat die Gemeinde Ostercappeln keine entsprechenden Druckaufträge in Auftrag gegeben. Bei der offiziellen Bürgerbroschure Ostercappeln verfügen die Anzeigenverkäufer über ein offizielles Referenzschreiben der Gemeindeverwaltung Ostercappeln.
Mehrere Firmen aus der Gemeinde Ostercappeln, die derzeit einen entsprechenden Anruf bzw. ein Fax mit einem "Anzeigenauftrag/Offerte" und einer Musteranzeige ("Layout...") erhalten haben, sollten darauf keine Unterschrift leisten.
Immer wieder werden Unternehmer von "Anzeigenverkäufern" heimgesucht, die ihnen eine teure Werbeanzeige in einer, meist deutschlandweit zu verteilenden Zeitung verkaufen wollen. Häufig wird dabei auf eine jüngst erschienene Broschüre in der Gemeinde , z.B. Bürgerinformationsbroschüre, Ortsplan o.ä., Bezug genommen. Im Objektbereich ist zwar das Printmedium angegeben, nicht aber der konkrete Hinweis auf die Gemeinde Ostercappeln sondern
das "Gebiet/PLZ 49xxx".
Bezeichnend ist, dass der erste Kontakt in der Regel telefonisch erfolgt. Hierbei wird häufig der Name der Gemeinde genannt und es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Veröffentlichung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ostercappeln handelt. Anschließend erhalten die potenziellen Anzeigenkunden ein Fax, auf denen ihre Werbeanzeige bereits eingedruckt ist. Diese Anzeige ist sehr wahrscheinlich identisch mit einer Originalanzeige des Unternehmens aus einer anderen Publikation (Anzeigenblatt Bürgerbroschüre o.ä.). Es ist davon auszugehen, dass der "Anzeigenhai" diese Werbeanzeige aus einer der anderen Veröffentlichung herauskopiert hat.
In manchen Fällen trägt das Fax nicht mehr den Titel "Anzeigenauftrag", sondern "Angebot zum Abschluss eines Anzeigenauftrages/ Offerte", daher ist ein unmittelbarer Betrugsvorwurf nicht gegeben. Es ist schließlich nicht verboten, Angebote zu machen. Auf dem Fax wird dann auch die Gemeinde als Partner/Herausgeber etc. namentlich nicht mehr erwähnt. Im Gegenteil. Kleingedruckt findet sich der Passus "ohne öffentlichen Auftrag", "unabhängig von Behörden" usw.
Im Zweifel ist immer eine Rückfrage im Rathaus zu empfehlen. Die örtlichen Unternehmen werden gebeten, bekannte Daten der Anzeigenwerber zu übermitteln.
Gemeinde Ostercappeln
Karl Sielemann
Tel. 05473/9202-0 /-23
Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.v. gibt Tipps zum Thema "Achtung Anzeigenhaie":
Immer wieder werden Unternehmer von "Anzeigenverkäufern" heimgesucht, die ihnen eine teure Werbeanzeige in einer, meist deutschlandweit zu verteilenden Zeitung verkaufen wollen. Häufig wird dabei auf eine jüngst erschienene Broschüre in der Gemeinde , z.B. Bürgerinformationsbroschüre, Ortsplan o.ä., Bezug genommen. Im Objektbereich ist zwar das Printmedium angegeben, nicht aber der konkrete Hinweis auf die Gemeinde Ostercappeln sondern
das "Gebiet/PLZ 49xxx".
Bezeichnend ist, dass der erste Kontakt in der Regel telefonisch erfolgt. Hierbei wird häufig der Name der Gemeinde genannt und es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Veröffentlichung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ostercappeln handelt. Anschließend erhalten die potenziellen Anzeigenkunden ein Fax, auf denen ihre Werbeanzeige bereits eingedruckt ist. Diese Anzeige ist sehr wahrscheinlich identisch mit einer Originalanzeige des Unternehmens aus einer anderen Publikation (Anzeigenblatt Bürgerbroschüre o.ä.). Es ist davon auszugehen, dass der "Anzeigenhai" diese Werbeanzeige aus einer der anderen Veröffentlichung herauskopiert hat.
In manchen Fällen trägt das Fax nicht mehr den Titel "Anzeigenauftrag", sondern "Angebot zum Abschluss eines Anzeigenauftrages/ Offerte", daher ist ein unmittelbarer Betrugsvorwurf nicht gegeben. Es ist schließlich nicht verboten, Angebote zu machen. Auf dem Fax wird dann auch die Gemeinde als Partner/Herausgeber etc. namentlich nicht mehr erwähnt. Im Gegenteil. Kleingedruckt findet sich der Passus "ohne öffentlichen Auftrag", "unabhängig von Behörden" usw.
Im Zweifel ist immer eine Rückfrage im Rathaus zu empfehlen. Die örtlichen Unternehmen werden gebeten, bekannte Daten der Anzeigenwerber zu übermitteln.
Gemeinde Ostercappeln
Karl Sielemann
Tel. 05473/9202-0 /-23
Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.v. gibt Tipps zum Thema "Achtung Anzeigenhaie":













