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Nachbarrecht

Wie hoch darf die Hecke auf dem Nachbargrundstück sein? Wer muss den Zaun streichen? Wie weit darf der Ast über den Zaun ragen? Kann die Gartenparty bis zum frühen Morgen gehen? Können Hunde die ganze Nacht bellen? Fragen über Fragen, die in der besten Nachbarschaft zu Unstimmigkeiten führen können. Nicht selten landen diese Fälle dann sogar vor Gericht. Das niedersächsische Justizministerium hat eine Broschüre unter dem Titel „Tipps für Nachbarn – Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten“ herausgebracht



Die 30-seitige Broschüre informiert über Regeln für das friedliche Zusammenleben unter Nachbarn. Die Ratschläge tragen dazu bei Unklarheiten zu beseitigen und Streit zu vermeiden.

Die Beschäftigten und Beamten der Gemeinde Ostercappeln bekommen häufig die Frage gestellt, wer bei Nachbarstreitigkeiten im Recht ist. Die Gemeindeverwaltung darf über diese privatrechtlichen Angelegenheiten keine Auskunft erteilen, da Privatrecht den Rechtsanwälten und Gerichten vorbehalten ist.

Nur wenn es um Ordnungsangelegenheiten wie das Verbrennen von Gartenabfällen, Verstoß gegen Grenzabstände, Baurecht oder Lärm geht, kann die Gemeinde tätig werden. Um diese Dinge unter Nachbarn zu beurteilen, kann ein Blick in die Broschüre im Vorfeld hilfreich sein. Dabei sollte man die getroffenen Aussagen unter dem Titel „Was ist zu tun?.“. beachten:

Eines vorweg: Unter Nachbarn sollte man möglichst überhaupt nicht fragen, wer im Recht ist. Das Leben nebeneinander ist nur dann erträglich, wenn zwischen den Nachbarn ein gutes persönliches Verhältnis besteht. Das erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigung. Wer auf seinem Recht beharrt, wird sich vielleicht durchsetzen, aber wenig Freude daran haben

Broschüre zum download:
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Tipps)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Tipps) Nachbarrecht
 
Gemeinde Ostercappeln
http://www.ostercappeln.de
erstellt am 20.06.2010