Der Gemeinderat
Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kennt drei Organe in den Gemeinden: "Rat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeisterin oder Bürgermeister" (§ 7, 2 NKomVG). Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde und besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und den per Direktwahl gewählten Bürgermeister. Die Anzahl der Ratssitze richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune. Bei den alle 5 Jahre stattfindenen Kommunalwahlen entscheiden die wahlberechtigten Personen, welche Ratsmitglieder sie vertreten sollen.
In der Gemeinde Ostercappeln setzt sich der Rat aus 24 Ratsmitgliedern und dem per Direktwahl gewählten Bürgermeister Rainer Ellermann (Wiederwahl 2006, 8 Jahre) zusammen. Die Sitzverteilung im Rat in der Amtsperiode von 2011 bis 2016:
CDU = 12 Sitze, SPD = 08 Sitze, Grüne = 03 Sitze, Linke = 01 Sitz.
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Rates sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zusammen gefasst, das die Niedersächsische Gemeindeordnung, die Niedersächsische Landkreisordnung, das Gesetz über die Region Hannover und das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen zu einem einheitlichen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz umfasst.
Der Rat hat u. a. ausschließliches Beschlussrecht über die Bestimmung des Namens, des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Gemeinde sowie die Benennung von Gemeindeteilen, Straßen und Plätzen, Gebietsänderungen und den Abschluss von Gebietsänderungsverträgen, den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), den Erlass der Haushaltssatzung, die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen, die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften etc. oder die Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen. Er entscheidet über die Ausführung von Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, die sogenannten freiwilligen Aufgaben.
Die Sitzungen sind sind i.d.R. - von vertraulichen Punkten abgesehen - öffentlich.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist mit dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 01. November 2011 in Kraft getreten. Mehr über das NKomVG und die Gemeindeorgane
CDU = 12 Sitze, SPD = 08 Sitze, Grüne = 03 Sitze, Linke = 01 Sitz.
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Rates sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zusammen gefasst, das die Niedersächsische Gemeindeordnung, die Niedersächsische Landkreisordnung, das Gesetz über die Region Hannover und das Gesetz über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen zu einem einheitlichen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz umfasst.
Der Rat hat u. a. ausschließliches Beschlussrecht über die Bestimmung des Namens, des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Gemeinde sowie die Benennung von Gemeindeteilen, Straßen und Plätzen, Gebietsänderungen und den Abschluss von Gebietsänderungsverträgen, den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), den Erlass der Haushaltssatzung, die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen, die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften etc. oder die Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen. Er entscheidet über die Ausführung von Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, die sogenannten freiwilligen Aufgaben.
Die Sitzungen sind sind i.d.R. - von vertraulichen Punkten abgesehen - öffentlich.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist mit dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 01. November 2011 in Kraft getreten. Mehr über das NKomVG und die Gemeindeorgane













